Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse zur Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG ergänzend zu R 9.2 GewStR und H 9.2 GewStH veröffentlicht (Az. FM3 – G-1425-2/82).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen