Auf die Urteile des BFH vom 17.05.2018 und die Reaktion des Gesetzgebers hat auch das BMF neu definiert, was bei Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zur Anwendung des Verpächterwahlrechts bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gilt (Az. IV C 7 – S-2230 / 21 / 10001 :007).

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