Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert (Az. 9 A 1019/20).

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