Der aktuelle Entwurf des BMJ zum Hinweisgeberschutz will das Berufsgeheimnis schützen und nimmt neben Ärzten auch Rechtsanwälte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Der DStV fordert in seiner Stellungnahme R 03/22, auch Steuerberater in diesen Kreis einzubeziehen.

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