Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist (BT-Drs. 20/8669). Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen.

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