Das FG Münster entschied, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind (Az. 15 K 3554/18).
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Das FG Münster entschied, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind (Az. 15 K 3554/18).
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