Das FG Niedersachsen hat zur Frage Stellung genommen, ob ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeber i. S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-Musterabkommens anzusehen sind (Az. 11 K 14196/20, 11 K 14197/20 und 11 K 14198/20).

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