Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines „Spin-offs“ eines nicht im EU/EWR-Raum ansässigen Unternehmens zu einer Abspaltung i. S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG führt (Az. VIII R 15/20).

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