Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Grundstücksnachbar einen Anspruch auf Rückschnitt eines Walnussbaums auf Basis einer früheren Vereinbarung zwischen den Nachbarn auch dann hat, wenn dieser vereinbarte Rückschnitt nunmehr mit ziemlicher Sicherheit zum Absterben des Baumes führen wird (Az. 13 S 8/21).

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