In einem Arzthaftungsprozess hat das OLG Köln eine Zahnärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Außerdem muss die Medizinerin die Kosten für die notwendige Anschlussbehandlung erstatten.
Im verhandelten Fall hatte eine Patientin geltend gemacht, dass sie nach der Behandlung – eine 20 Jahre alte Versorgung war erneuert worden – einen schiefen Biss bekommen und eine erhebliche akute cranio-mandibuläre Dysfunktion entwickelt habe. Sie habe bereits während der Behandlung erste Beschwerden entwickelt.
Als sie die Zahnärztin auf den verschlechterten Gesundheitszustand angesprochen habe, habe diese ihr erklärt, sie müsse sich erst einmal an die neuen Zähne gewöhnen. Tatsächlich litt die Patientin anschließend jahrelang unter erheblichen Muskelverspannungen und unter ständigen Schmerzen.
Gegen Behandlungsstandard verstoßen
Das OLG Köln sprach der Frau mit Urteil vom 08.04.2020 (Az. 5 U 64/16) nach einem Gutachten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie den Ersatz der weiteren Behandlungskosten zu.
Die Ärztin habe gegen fachzahnärztliche Behandlungsstandard verstoßen und eine akute und schwerwiegende CMD verursacht. Die Eintragung „Rezept CMD“ auf der Karteikarte sei zudem ein klares Indiz dafür, dass die CMD-Problematik der Patientin zeitnah bekannt gewesen sei.
(OLG Köln / STB Web)
Artikel vom: 13.07.2020