Das OLG Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass es nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag führt, wenn ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis „Preis 1 €“ tatsächlich 1 Euro bietet und ersichtlich ein Versehen vorliegt, weil tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war (Az. 6 U 155/19).

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