Das OLG Frankfurt entschied, dass Handy-Kunden unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung durch den Mobilfunkanbieter immer ein Widerrufsrecht haben (Az. 1 U 46/19).
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Das OLG Frankfurt entschied, dass Handy-Kunden unabhängig von der Höhe einer angekündigten Preiserhöhung durch den Mobilfunkanbieter immer ein Widerrufsrecht haben (Az. 1 U 46/19).
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