Das LAG Hamburg hat dem Energieversorger Fuxx-Die Sparenergie verboten, Abschlagszahlungen für Stromlieferungsverträge ohne wirksame Preiserhöhungen anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt, weil der Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufenden Abrechnungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte (Az. 312 O 61/22).

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