Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt. So entschied das FG Münster (Az. 10 K 824/22).

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