Das OLG Stuttgart hat die VW-AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB an den Käufer eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 verurteilt. Obwohl die Klage erst im Jahr 2019 erhoben wurde, hat das Gericht die Ansprüche nicht als verjährt angesehen (Az. 7 U 470/19).

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