20180802CEST221846+0100 Entwurf des Pflegepersonal-St�rkungsgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den Entwurf des Pflegepersonal-St�rkungsgesetzes (PpSG) beschlossen, das unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzt. Au�erdem sollen 13.000 Stellen in der station�ren Altenpflege neu geschaffen und voll von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden.
Bereits ab 2018 sollen au�erdem die Tarifsteigerungen f�r die Pflegekr�fte im Krankenhaus vollst�ndig von den Kostentr�gern refinanziert werden. Die zus�tzlichen Finanzmittel sollen – zu belegen durch einen Nachweis – f�r Pflegepersonal einzusetzen sein. Auch die Ausbildungsverg�tungen in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr sollen ab 2019 vollst�ndig von den Kostentr�gern refinanziert werden.
Entlastung und bessere Honorierung
Um Pflegekr�fte zu entlasten, soll die Digitalisierung gef�rdert werden. Die Pflegeversicherung soll daf�r einmalig pro Einrichtung (ambulant oder station�r) 12.000 Euro zur Verf�gung stellen. Au�erdem sollen die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im l�ndlichen Raum, durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gest�rkt werden. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenh�user soll ab 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabh�ngige, krankenhausindividuelle Verg�tung umgestellt werden.
Unterst�tzung von Pflegekr�ften und pflegenden Angeh�rigen
Pflegeeinrichtungen sollen finanziell dabei unterst�tzt werden, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf f�r ihre in der Pflege t�tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Au�erdem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, zus�tzlich mehr als 70 Millionen Euro j�hrlich f�r Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsf�rderung aufzuwenden. Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen f�r pflegende Angeh�rige soll weiter erleichtert.
Schlie�lich soll der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung erweitert werden.
Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Alle wesentlichen Änderungen im Überblick und weiterf�hrende Downloads k�nnen hier abgerufen werden.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 02.08.2018
Quelle: STB Web.