20180718CEST185759+0100 Gesetzentwurf f�r mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 den von Bundesministerin der Justiz und f�r Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ beschlossen.

Mit der Richtlinie soll ein europaweit einheitlicher Mindestschutz f�r Gesch�ftsgeheimnisse gew�hrleistet werden. Zugleich werden erstmals ausdr�ckliche Regelungen f�r den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Mehr Schutz und Rechtssicherheit f�r Unternehmen

Kernst�ck des Gesetzentwurfs ist das neue Gesetz zum Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen. Danach k�nnen Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Gesch�ftsgeheimnissen zivilrechtliche Anspr�che wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht soll damit verbessert und die Rechtssicherheit f�r Unternehmen erh�ht werden.

Auch der Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens soll verbessert werden. So k�nnen streitgegenst�ndliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbed�rftig eingestuft werden und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Gesch�ftsgeheimnisse er�ffnet werden.

Schutz von Whistleblowern und Journalisten

Das Gesetz zum Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen soll zugleich dem Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung tragen. Zu diesem Zweck enth�lt es Regelungen f�r Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Gesch�ftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt zum Beispiel f�r F�lle, in denen die Handlung der Aus�bung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 18.07.2018

Quelle: STB Web.