20180614CEST160609+0100 Keine beg�nstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss f�r �ffentliche Mischwasserleitung

Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer �ffentlichen Mischwasserleitung als Teil des �ffentlichen Sammelnetzes die Steuererm��igung f�r Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden.

Im Streitfall wurden die Kl�ger 2011 an die �ffentliche Abwasserentsorgungsanlage (zentrale Kl�ranlage) angeschlossen. Zuvor wurde das Abwasser �ber eine Sickergrube auf ihrem Grundst�ck entsorgt. F�r die Herstellung der hierf�r erforderlichen Mischwasserleitung als Teil des �ffentlichen Sammelnetzes erhob der Abwasserzweckverband im Streitjahr 2012 einen als Baukostenzuschuss bezeichneten Betrag in H�he von 3.896,60 Euro, von dem die Kl�ger einen gesch�tzten Lohnanteil in H�he von 2.338 Euro als Handwerkerleistung geltend machten. Das Finanzgericht gab diesem Begehren statt.

Abgrenzung zu Urteil aus 2014

Dem ist der BFH entgegengetreten und hat die Klage abgewiesen (Az. VI R 18/16). Die tarifliche Einkommensteuer erm��igt sich nach � 35a Abs. 3 EStG um 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) der Arbeitskosten f�r bestimmte in Anspruch genommene Handwerkerleistungen. Dies gilt nach einer fr�heren Entscheidung des BFH auch f�r Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundst�cksgrenze auf �ffentlichem Grund erbracht werden (Urteil vom 20. M�rz 2014, Az. VI R 56/12, f�r die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundst�ckseigent�mers, STB Web berichtete). Die Handwerkerleistung muss dabei aber in unmittelbarem r�umlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgef�hrt werden und dem Haushalt des Steuerpflichtigen dienen.

Ma�nahme f�r �ffentliches Sammelnetz wird nicht „im Haushalt“ erbracht

In Abgrenzung zu seinem Urteil von 2014 hat der BFH nun klargestellt, dass der von der Releglung im Einkommensteuergesetz vorausgesetzte r�umlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen nicht gegeben ist, wenn f�r die Neuverlegung einer �ffentlichen Mischwasserleitung als Teil des �ffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird. Denn im Unterschied zum Hausanschluss komme der Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes nicht nur einzelnen Grundst�ckseigent�mern, sondern vielmehr allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute. Er werde damit nicht „im Haushalt“ erbracht. Unerheblich sei, wenn der Baukostenzuschuss – wie im Streitfall – beim erstmaligen Grundst�cksanschluss an die �ffentliche Abwasserentsorgungsanlage erhoben wird.

Entscheidend ist somit allein, ob es sich um eine das �ffentliche Sammelnetz betreffende Ma�nahme handelt oder es um den eigentlichen Haus- oder Grundst�cksanschluss und damit die Verbindung des �ffentlichen Verteilungs- oder Sammelnetzes mit der Grundst�cksanlage geht.

(STB Web)

Artikel vom: 13.06.2018

Quelle: STB Web.