20170825CEST132320+0100 Geerbtes und geschenktes Vermögen auf Rekordwert gestiegen
Die von den Finanzverwaltungen veranlagten Erbschaften und Schenkungen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2016 auf 108,8 Milliarden Euro gestiegen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde auf 6,8 Milliarden Euro festgesetzt und stieg damit das vierte Jahr in Folge (+ 24,6 Prozent gegenüber 2015).
Unterschiede gab es in der Entwicklung bei den Erbschaften und bei den Schenkungen. Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2016 Vermögen von 43,6 Milliarden Euro übertragen, 15,6 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Geerbt wurde 2016 vorwiegend Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine. Das geschenkte Vermögen stieg zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 65,2 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen rangierte 2016 das Betriebsvermögen trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent mit 37 Milliarden Euro weiterhin an erster Stelle.
Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen und persönliche Freibeträge
Die Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen und die persönlichen Freibeträge stellen die wertmäßig größten Abzugspositionen bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen wurden 2016 bei den Erbschaften mit 5,2 Milliarden Euro und bei den Schenkungen mit 53,0 Milliarden Euro berücksichtigt. Neben übertragenem Betriebsvermögen werden diese Steuerbegünstigungen auch auf Anteile an Kapitalgesellschaften sowie auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen gewährt. Die persönlichen Freibeträge, deren Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen oder schenkenden Person abhängig ist, beliefen sich im Jahr 2016 bei den Erbschaften auf 11,3 Milliarden Euro und bei Schenkungen auf 7,9 Milliarden Euro. Bei Berücksichtigung aller Hinzu- und Abrechnungen verblieb ein Anteil von 60,2 Prozent des geerbten Vermögens und 17,7 Prozent des geschenkten Vermögens steuerpflichtig.
Erbschaftsteuer deutlich gestiegen, Schenkungsteuer stagniert
Nach Anwendung der Steuersätze wurde von den Finanzverwaltungen 2016 Erbschaftsteuer in Höhe von 5,7 Milliarden Euro (+ 29,5 Prozent) festgesetzt. Dies entspricht einem Anteil von 13,1 Prozent des geerbten Vermögens. Die festgesetzte Schenkungsteuer stagniert seit dem Jahr 2013 bei 1,1 Milliarden Euro. Ihr Anteil am geschenkten Vermögen betrug im Jahr 2016 lediglich 1,7 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 25.08.2017
Quelle: STB Web.