20170221CET202116+0100 Nachlassverfahren wird digital
Mehr als 18 Millionen Karteikarten wurden in den letzten drei Jahren in das Zentrale Testamentsregister übertragen. Dadurch soll verhindert werden, dass Testamente gar nicht oder erst nach Jahren gefunden werden.
Vor Einführung des Zentralen Testamentsregisters waren Angaben zu Testamenten, Erbverträgen und sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden, die von einem Gericht oder Notar verwahrt werden, in Papierform bei rund 4.700 Standesämtern gesammelt worden. Das Zentrale Testamentsregister beschleunigt nun Nachlassverfahren enorm.
Bei Tod eines Erblassers erhält das Nachlassgericht nun sofort eine Übersicht über alle für die Erbscheinerteilung notwendigen Urkunden, die in dem Register erfasst sind. Erbscheine, die nötig sind, um zum Beispiel Geld vom Konto des Verstorbenen abzuheben, können viel schneller als zuvor erteilt werden.
Gespeichert werden im Testamentsregister nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind, nicht aber der Inhalt von Testamenten oder Erbverträgen. Registerauskünfte zur Ermittlung erbrechtlich relevanter Urkunden können nur Gerichten und Notaren erteilt werden – zu Lebzeiten muss aber der Erblasser der Auskunftserteilung zugestimmt haben.
(bnotk / STB Web)
Artikel vom: 21.02.2017
Quelle: STB Web.