20170111CET163847+0100 Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit
Das Bundeskabinett hat am 11.01.2017 den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit („Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“), beschlossen.
Mit dem Gesetz soll nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in Unternehmen umgesetzt werden. Es zielt auf die Durchsetzung des – eigentlich bereits seit über 50 Jahren geltenden – Anspruchs von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit.
Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:
- Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot
(BMFSFJ / STB Web)
Artikel vom: 11.01.2017
Quelle: STB Web.