20161026CEST153611+0100 Gesetzliche Lohnuntergrenze steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro
Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission (www.mindestlohn-kommission.de) prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung durch die Mindestlohnanpassungsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich zu machen. Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.
Der Entwurf der Verordnung wurde mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die betroffenen Verbände hatten damit Gelegenheit, den Beschluss zu prüfen und Stellung zu nehmen.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 26.10.2016
Quelle: STB Web.