20160514CEST183436+0100 Automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen

Keine schriftlichen Belege mehr – so will es der vom Finanzausschuss gebilligte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen müssen einen Verspätungszuschlag zahlen. Mit den Änderungsanträgen wurde aber die ursprünglich vorgesehene Höhe des Säumniszuschlags von 50 auf 25 Euro pro Monat verringert, und die Festsetzung des Säumniszuschlags erfolgt nicht mehr in jedem Fall automatisch, wie das ursprünglich geplant war.
  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) wird von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert.
  • Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.
  • Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betrifft besonders Spendenquittungen. Bei den Spendenquittungen könne mit Einwilligung des Steuerpflichtigen ganz auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, wenn der Zuwendungsempfänger die erhaltene Zuwendung direkt an die Finanzverwaltung melde.

Zu der im Vorfeld kritisierten automatisierten Bearbeitung von Steuererklärungen schreibt die Bundesregierung: Durch die vollautomatische Fallbearbeitung auf der Basis eines Risikomanagementsystems werde neben der herkömmlichen Bearbeitung einer Steuererklärung durch Amtsträger ein zweites gesetzlich geregeltes Leitbild der Steuerfestsetzung geschaffen.

(hib / STB Web)

Artikel vom: 13.05.2016

Quelle: STB Web.