20150307CET150402+0100 Krankenhaushaftung bei Sturz der Patientin?

Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufgesucht hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil.

Eine 75-jährige Frau wurde im Krankenhaus wegen eines gebrochenen Arms operiert. Während des Krankenhausaufenthaltes musste sie zudem an der Hüfte operiert werden. Wenige Tage nach der Hüftoperation stürzte die Frau, als sie die Toilette ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsuchte. Sie fiel auf einen erhöhten Toilettensitz zurück, der sich verschob. Die Frau verletzte sich erneut am gebrochenen Arm beim Versuch, sich abzustützen. Diese Verletzung musste operativ versorgt werden. Die Patientin forderte ein Schmerzensgeld, denn das Krankenhaus sei für den Sturz auf der Toilette verantwortlich, bei dem sie von dem nur lose aufgelegten Toilettenring gerutscht war.

Hilfe nicht an Anspruch genommen – kein Haftungsgrund

Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Patientin keinen Erfolg (Urteil vom 02.12.2014, Az. 26 U 13/14). Für den Sturz der Patientin beim Toilettengang sei das Krankenhaus nicht verantwortlich. Die Toilettenerhöhung war ausreichend stabil befestigt gewesen und damit verkehrssicher, auch wenn sie bei einem Sich-Fallen-lassen des Benutzers ausgehebelt werden kann, beurteilten die Richter die Situation. Dass die Frau die Toilette ohne Hilfe des Pflegepersonals aufgesucht hatte, kann dem Krankenhaus in diesem Fall nicht vorgeworfen werden. Denn nach den Ausführungen des Sachverständigen durfte die Patientin die Toilette auch nach den Operationen alleine aufsuchen, sofern sie sich dies selbst zutraute. Die Frau hatte vor Gericht eingeräumt, dass sie am Unfalltag auf die Hilfe des Pflegepersonals verzichtet hatte, die Hilfe aber auf ihr Verlangen hin bekommen hätte. Da die Frau die mögliche Hilfeleistung des Pflegepersonals nicht in Anspruch nahm, wirkt sich ihr Sturz nicht zulasten des Krankenhauses aus.

(OLG Hamm / STB Web)

Artikel vom: 07.03.2015

Quelle: STB Web.