20150307CET150402+0100 Bundesrat stimmt rezeptfreier „Pille danach“ mit Auflagen zu

Der Bundesrat hat den Weg für die rezeptfreie „Pille danach“ freigemacht. Am 6. März 2015 stimmte er einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu – allerdings unter Auflagen.

Die Länder fordern als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot einzuführen, um sicherzustellen, dass die Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich eingenommen werden. Dies sei über einen Versandhandel typischerweise nicht zu gewährleisten. Zudem seien für die gebotene sorgfältige Beratung ausschließlich die Apotheken zuständig, die in dieser sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten müssten. Eine Beratung über Online-Fragebögen sei in diesen Fällen weder sachgerecht noch ausreichend, argumentiert der Bundesrat.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Sie könnte dann – wie vorgesehen – am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom: 07.03.2015

Quelle: STB Web.