20150107CET172907+0100 Entlastung kleiner Unternehmen bei der Rechnungslegung
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden. Das Bundesjustizministerium erwartet eine Entlastung der Wirtschaft um jährlich rund 87 Mio. Euro.
Der Gesetzentwurf sieht zunächst eine Ausweitung des Kreises der kleinen Kapitalgesellschaften vor. Erreicht wird dies durch eine Anhebung der für die Abgrenzung maßgeblichen Schwellenwerte auf nunmehr eine Bilanzsumme von 6 Mio. Euro und Umsatzerlöse von 12 Mio. Euro. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung auf 20 Mio. Euro (Bilanzsumme) und 40 Mio. Euro (Umsatzerlöse) leicht erhöht. Damit können künftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen für die jeweils kleinere Größenklasse nutzen.
Desweiteren wird für kleine Kapitalgesellschaften der Katalog der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss reduziert.
Für Genossenschaften, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerlöse 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt 10 Beschäftigte) nicht überschreiten, werden die bereits für vergleichbare Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bestehenden Erleichterungen eingeführt.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 07.01.2015
Quelle: STB Web.