20140710CEST162353+0100 EuGH: Synthetische Cannabinoide keine Arzneimittel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für Marihuana konsumiert werden, keine Arzneimittel sind.
Der Entscheidung gehen Strafverfahren beim Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, in denen zu entscheiden ist, ob der Verkauf solcher Kräutermischungen strafrechtlich unter dem Gesichtspunkt des illegalen Verkaufs bedenklicher Arzneimittel verfolgt werden kann.
Die besagten synthetischen Cannabinoide waren von der Pharmaindustrie im Rahmen vorexperimenteller Studien getestet worden. Die Testreihen wurden bereits in der ersten experimentell-pharmakologischen Phase abgebrochen, denn es stellte sich heraus, dass die gesundheitlichen Effekte, die man sich von diesen Stoffen versprochen hatte, nicht erzielt werden konnten und dass erhebliche Nebenwirkungen aufgrund der psychoaktiven Wirksamkeit der Stoffe zu erwarten waren.
Unter Berücksichtigung zum einen des Ziels des Unionsrechts, ein hohes Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit zu erreichen, und zum anderen des Kontexts, in dem der Begriff des Arzneimittels steht, gelangte der EuGH nun zu dem Ergebnis, dass dieser Begriff Stoffe nicht einschließt, die in ihrer Wirkung die physiologischen Funktionen schlicht beeinflussen, ohne geeignet zu sein, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein.
(EuGH / STB Web)
Artikel vom: 10.07.2014
Quelle: STB Web.