20140218CET134417+0100 Arzneimittelpreise werden zum Streitgegenstand
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert den Bundestag auf, die Maßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie zu begrenzen und einen Inflationsausgleich sowie Entlastungen für Generika zu schaffen.
Nach Auffassung des BPI müssen Arzneimittel ohne Patentschutz und verordnungsfähige Arzneimittel der Selbstmedikation von Preisstopp und erhöhtem Abschlag ausgenommen werden. Für alle anderen Arzneimittel müsse es einen Inflationsausgleich beim seit mehr als vier Jahren bestehenden Preisstopp geben. Knapp 80 % aller zu Lasten der GKV abgegebenen Packungen seien Produkte, die im generischen Wettbewerb stehen und damit durch Festbeträge und Rabattverträge preislich bereits sehr stark reguliert werden. Resultat seien extrem niedrige Abgabepreise: Ein 2012 unter Preismoratorium eingeführtes Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis von 10,96 Euro führt für den Hersteller nur zu Erlösen von 0,33 Euro pro Packung.
Preisanstieg muss kompensiert werden
Das Preismoratorium verwehrt damit auch extrem regulierten Produkten Preisanpassungen, die aber durch die Inflation zwingend notwendig sind. „Es kann niemanden überraschen, dass Anbieter Produkte aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt nehmen müssen. Das ist aber weder im Sinne der Versorgung noch der Wunsch der pharmazeutischen Industrie. Hier muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden“, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Zusätzlich beseitigte der Gesetzgeber das Grundprinzip des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). „Wir erinnern die Koalitionäre daran, dass sie eigentlich nur die Frage der Handelsspannen regeln wollten. Jetzt aber beseitigen sie mit der Verhandlung eines Rabattes auf den Listenpreis der Unternehmen ein Grundprinzip des AMNOG. Dies ist eine völlig verfehlte Vorgehensweise“, meint Fahrenkamp.
(BPI / STB Web)
Artikel vom: 18.02.2014
Quelle: STB Web.