20140218CET134420+0100 Wird Kartenspielen bald gemeinnützig?

Das Finanzgericht Köln hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil dazu verpflichtet, das Turnier-Bridge für gemeinnützig zu erklären.

Der Deutsche Bridge Verband e.V. zog vor Gericht um zu erreichen, dass er als Dachverband der deutschen Bridge-Vereine, die den Bridgesport in der Bundesrepublik auf gemeinnütziger Grundlage pflegen und fördern, ebenso als gemeinnützige Körperschaft anzuerkennen sei, wie z. B. ein Schachverein. Der Weltbridgeverband sei Mitglied des IOC und strebe eine volle Anerkennung als olympische Sportart an. Die körperliche Ertüchtigung sei nicht mehr ausschließliches Element des aktuellen Sportbegriffs.

Bridge ist gemeinnützig

Das Finanzgericht gab dem Bridge Verband mit Urteil vom 17.10.2013 (Az. 13 K 3949/09) Recht. Ihre Entscheidung stützten die Richter auf die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Danach können Betätigungen, die nicht im Gemeinnützigkeitskatalog aufgeführt sind, die Allgemeinheit aber auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos fördern, für gemeinnützig erklärt werden.

FG verpflichtet Ministerium direkt

Der Kläger habe aber einen Anspruch darauf, so die Richter, dass Turnierbridge nach dieser Öffnungsklausel vom Finanzministerium NRW als neuer Zweck für gemeinnützig erklärt werde. Turnierbridge habe erhebliche Ähnlichkeiten zum Schachsport und weise andere, dem Sport nahestehende Elemente auf. Außerdem fördere Bridge zumindest mittelbar das Gesundheitswesen, die Jugend- und Altenhilfe sowie den Völkerverständigungsgedanken. Das Gericht könne das Ministerium unmittelbar verpflichten. Es müsse insoweit weder das Ergebnis einer bundeseinheitlichen Abstimmung der Landesfinanzbehörden abwarten, noch stehe dem Ministerium ein Ermessensspielraum zu.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

(FG Köln / STB Web)

Artikel vom: 18.02.2014

Quelle: STB Web.