20140109CET180426+0100 SEPA-Übergangsfrist um sechs Monate verlängert
Die Europäische Kommission hat aktuell vorgeschlagen, die nationalen Formate für Überweisungen und Lastschriften weitere sechs Monate zuzulassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Frist für die Umstellung der 1. Februar bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 1. August 2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können.
Ziel ist, Störungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Denn trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten sei die Migration bei Überweisungen und Lastschriften (64,1 Prozent SEPA-Überweisungen bzw. 26 Prozent SEPA-Lastschriften im November) aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten, so Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier.
Wenn die Kommission und die Gesetzgeber untätig blieben, würde dies bedeuten, dass Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 1. Februar 2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, könnten damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Dies gelte insbesondere für KMU, deren (eingehende und ausgehende) Zahlungen gesperrt werden könnten.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission die Gesetzgeber auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtsklarheit gegeben ist.
(EU-Kommission / STB Web)
Artikel vom: 09.01.2014
Quelle: STB Web.