Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Eilverfahren zu entscheiden (Az. L 11 AS 228/20 B ER). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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