Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium der St. Galler Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist und die überobligatorischen Beiträge zur PK nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind (Az. 3 K 1497/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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