Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Eilverfahren zu entscheiden (Az. L 11 AS 228/20 B ER).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen