Zum Anspruch auf Werklohn für Haar-Extensions in einem Frisörgeschäft
Eine Kundin muss den Werklohn für Haar-Extensions zahlen, wenn der Frisör die Leistung nachweisbar fachgerecht erbracht hat. So entschied das AG Augsburg (Az. 23 C 1723/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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