Rauchen am Arbeitsplatz schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht generell aus
Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass der betriebsbezogene Löschversuch eines vom Arbeitnehmer veranlassten Feuers versichert ist (Az. 1 U 3920/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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