Eine Kundin muss den Werklohn für Haar-Extensions zahlen, wenn der Frisör die Leistung nachweisbar fachgerecht erbracht hat. So entschied das AG Augsburg (Az. 23 C 1723/19).
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Eine Kundin muss den Werklohn für Haar-Extensions zahlen, wenn der Frisör die Leistung nachweisbar fachgerecht erbracht hat. So entschied das AG Augsburg (Az. 23 C 1723/19).
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