Gericht untersagt gesundheitsbezogene Werbung für „Bach-Blütenprodukte“
20141210CET164157+0100 Gericht untersagt gesundheitsbezogene Werbung für „Bach-Blütenprodukte“ Sog. „Bach-Blütenprodukte“ dürfen nicht mit Aussagen beworben werden, nach denen sie in „emotional aufregenden Situationen verwendet werden“ oder „uns unterstützen können, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“, wenn diesen unspezifischen Aussagen keine europarechtlich zugelassenen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt werden. …
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