Lasereinsatz nur nach Gebührenordnung abrechenbar
Kommt bei bestimmten Augenoperationen ein spezieller Laser zum Einsatz, muss ein privater Krankenversicherer unter Umständen nicht für die höheren Kosten aufkommen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Bei der Behandlung des Grauen Stars berechnen Operateure oftmals deutlich mehr, wenn sie zusätzlich zum Skalpell einen sogenannten Femtosekundenlaser einsetzen. Dies war auch in einem jetzt vor dem OLG Düsseldorf …
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