Zur Wertgrenze von Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte
20180308CET132243+0100 Zur Wertgrenze von Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass in der Heilmittelwerbung die Wertgrenze von 1,00 Euro auch bei Werbegeschenken an Fachkreise – zu denen insbesondere Apotheker und Ärzte zählen – gilt. In dem entschiedenen Fall hat ein pharmazeutisches Unternehmen zu Werbezwecken Produktkoffer mit sechs verschiedenen Arzneimitteln gegen Erkältungsbeschwerden bundesweit an Apotheker verschenkt. …
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