Kein Honoraranspruch nach unzureichender Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten
20140915CEST165945+0100 Kein Honoraranspruch nach unzureichender Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. …
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