Präimplantationsdiagnostik keine GKV-Leistung
20141128CET183510+0100 Präimplantationsdiagnostik keine GKV-Leistung Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Kosten für die Präimplantationsdiagnostik im Rahmen einer künstlichen Befruchtung nicht tragen muss. Ein GKV-Versicherter leidet an einem Gendefekt, der eine vererbliche, das Gehirn betreffende Gefäßerkrankung mit schweren Verläufen bis hin zur Demenz verursacht. …
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