20141120CET171943+0100 BITKOM fordert konkrete Anwendungen im E-Health-Gesetz

Der Hightech-Verband BITKOM hat im geplanten E-Health-Gesetz die Festschreibung konkreter Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte gefordert. Darüber hinaus müsse für die technische Standardisierungsarbeit eine unabhängige Institution geschaffen werden.

„Deutschland hat auch zwölf Jahre nach dem Projektstart der elektronischen Gesundheitskarte erhebliche Defizite bei der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens“, kritisiert Dr. Pablo Mentzinis, E-Health-Experte des BITKOM. Man begrüße daher die Pläne der Bundesregierung, mit dem Versorgungsstärkungsgesetz und dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Gesundheitskarte voranzutreiben. Ein Entwurf des E-Health-Gesetzes soll zum Jahresende vom Gesundheitsministerium vorgelegt werden.

Verband fordert umfangreiche Nutzung

Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte, die seit 2011 an die Versicherten ausgegeben wird, sei bereits eine wichtige Grundlage für mehr Datenschutz und einfachere Abläufe geschaffen worden. „Damit das Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Ärzte genutzt werden kann, müssen aber noch weitere Schritte folgen“, betont Mentzinis. Im E-Health-Gesetz sollte die Einführung der im Koalitionsvertrag genannten Anwendungen mit verbindlichen Zeitvorgaben geplant werden. Dazu zählen der elektronische Arztbrief, die elektronische Fallakte, die Speicherung von Notfalldaten auf der Karte, die automatische Überprüfung von Wechselwirkungen bei verschriebenen Medikamenten sowie ein digitaler Organspendeausweis. Gerade diese Anwendungen bringen sowohl den behandelnden Ärzten wie auch den Patienten einen greifbaren Mehrwert.

Standardisierung notwendig: Datenaustausch vereinfachen

Ein großes Problem ist nach wie vor die Kompatibilität der bestehenden technischen Systeme. Bis heute fehlen gemeinsame Schnittstellen, die einen reibungslosen Austausch der Daten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sicherstellen. Dies hemmt die Marktentwicklung ganz erheblich. Mentzinis: „Für die Entwicklung technischer Schnittstellen im Gesundheitswesen ist die Schaffung einer unabhängigen Institution notwendig, die ohne Vetorecht für einzelne Akteure allein der Standardisierungsarbeit verpflichtet ist.“ Zudem müsse laut BITKOM der Gesetzgeber an einer gemeinsamen Infrastruktur für das Gesundheitswesen festhalten. Im Laufe der vergangenen Jahre haben Kassen, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Akteure lediglich Teilnetze entwickelt, zum Beispiel für die Abrechnung von Leistungen.

(BITKOM / STB Web)

Artikel vom: 20.11.2014

Quelle: STB Web.