Höhe der Säumniszuschläge rechtens
Der Bundesfinanzhof hatte in der Vergangenheit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge bejaht. Nun liegt eine anderslautende Entscheidung vor. Der Anstieg der Marktzinsen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine rechtfertige deren Höhe. Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen …
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