Zum Hintergrund der Zweitwohnsitzsteuer
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer wandte. Ein gemeinsames Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitswohnsitz befreie nicht von dieser Steuer. Die Kläger bewohnen – nunmehr als Nebenwohnung angemeldet – ein Haus im Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Sie arbeiten beide in Frankfurt am Main. Seit 2019 …
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