Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung
Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Eine in Deutschland lebende Stifterin hatte einer nach liechtensteinischem Recht errichteten und dort ansässigen Familienstiftung Vermögen zugewandt. Begünstigte der Stiftung sind die Kinder und Enkelkinder der Stifterin. …
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