Kommunale Rettungsdienst-GmbH kann gemeinnützig sein
20140507CEST172535+0100 Kommunale Rettungsdienst-GmbH kann gemeinnützig sein Eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, kann laut Bundesfinanzhof grundsätzlich gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein. Bislang war ungeklärt, ob die öffentliche Hand, wenn sie sich über eine Kapitalgesellschaft (sog. …
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