20140505CEST191547+0100 Ausgaben für Arzneimittel in Steuererklärung geltend machen

Ausgaben für Arzneimittel können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Damit das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten dann, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Allerdings lassen sich dabei nicht nur Arzneimittel aus der Apotheke, sondern auch Ausgaben für ärztliche Behandlungen oder für Hilfsmittel anrechnen, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Zur Anerkennung von „Außergewöhnlichen Belastungen“ muss dann nicht nur ein Zahlungsbeleg erbracht, sondern auch noch die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden des Arzneimittels zum Beispiel durch ein Attest nachgewiesen werden.

Nachweispflicht ist unumgänglich

Bei komplett selbst bezahlten Arzneimitteln („Selbstmedikation“) kann dieser Nachweis z.B. durch ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erbracht werden. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, kann der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament geltend machen. Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden. Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2013 bitten.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom: 05.05.2014

Quelle: STB Web.