Aussetzung der Vergütung für sog. Corona-Bürgertestungen
Das VG Trier hat eine gegen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz erhobene Klage auf Zahlung der Vergütung für erbrachte Coronatests abgewiesen (Az. 8 K 3831/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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