Steuerpflichtige, die die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen wollen, sollen künftig modifizierte Angaben für die Bescheinigung der Förderfähigkeit ihres F&E-Vorhabens machen müssen. Der DStV kritisierte die neu geforderten Pflichtangaben zu mitwirkenden Beratenden. Das BMBF hat bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt.

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