Bier darf nicht als "vitalisierend" beworben werden
20140624CEST124400+0100 Bier darf nicht als „vitalisierend“ beworben werden Eine Privatbrauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe „vitalisierend“ bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Eine Privatbrauerei bewarb ihr alkoholfreies Bier auf den Rückenetiketten und Sixpack-Verpackungen mit den Angaben „vitalisierend“, „erfrischend“ und „isotonisch“ und bildete auf den Flaschenetiketten die durch den Boxsport bekannten Brüder Vitali und Wladimir Klitschko ab. …
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